Der Fall Semenow in Tscherkessk
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Ein Ermittler des Ermittlungskomitees und Strafverfolgungsbeamte führen eine Durchsuchung in der Wohnung von Jewgenij Semjonow durch. Bei ihm werden elektronische Geräte beschlagnahmt.
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Das Gericht entscheidet sich für eine vorbeugende Maßnahme für Semenov in Form der Inhaftierung. Er wird in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Tscherkessk untergebracht.
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Das Ermittlungskomitee berichtet, dass gegen Semenov ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation eingeleitet wurde (Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).
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Es wird bekannt, dass zwei weitere Verfahren gegen Semjonow eingeleitet wurden - wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) und Beteiligung anderer Personen an dieser Tätigkeit (Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Alle drei Fälle wurden zu einem Verfahren zusammengeführt.
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Der Fall geht an das Stadtgericht Tscherkessk der KChR. Es wird von Richter Azamat Kubov geprüft.
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Jewgenij Semjonow steht auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring.
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Jewgenij ist allein in der Zelle. Die Haltung der Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt ihm gegenüber ist gut.
Im August erkältete sich der Gläubige. Er leidet an Allergien und hat nicht die Möglichkeit, die notwendigen Medikamente einzunehmen.
Semjonow hat die Bibel in der synodalen Übersetzung. Er kann Briefe empfangen.
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12 Zuhörer dürfen in den Gerichtssaal. Jewgenij Semjonow beantragt die Ablehnung eines Anwalts, er beabsichtigt, sich auf eigene Faust zu verteidigen. Der Richter gibt dem Antrag des Angeklagten statt.
Der Staatsanwalt verkündet die Anklage. Der Angeklagte äußert sich zu den Vorwürfen. Er verweist auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017 und betont, dass das Gericht die Lehren der Zeugen Jehovas nicht bewertet habe. Jewgenij Semjonow verweist auch auf Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation über die Religionsfreiheit und sagt, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten sei. Der Text der Haltung wird dem Material des Strafverfahrens beigefügt.
Richter Azamat Kubov gibt dem Antrag des Angeklagten statt, Zeugen zur Vernehmung vor Gericht zu laden.
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Jewgenij bleibt gelassen und positiv. Jetzt hat er einen Zellengenossen, sie haben eine gute Beziehung. Der Gläubige arbeitet als Hausmeister. Die Leitung der Untersuchungshaftanstalt behandelt ihn mit Respekt. Das medizinische Personal der Untersuchungshaftanstalt genehmigte die Ausgabe der notwendigen Allergiemedikamente an Semjonow.
Der Gläubige erhält regelmäßig Unterstützungsbriefe aus verschiedenen Teilen Russlands, aber auch aus anderen Ländern.