Fall Menchikova in Tscherkessk

Fallbeispiel

Jelena Mentschikowa, eine Architektin aus Tscherkessk, geriet im Dezember 2019 in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, als ihr Haus zum ersten Mal durchsucht wurde. Das Strafverfahren wurde im November 2020 eingeleitet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben und dann auch andere in diese verwickelt zu haben. Den Ermittlungen zufolge entwickelte Jelena “einen kriminellen Plan”, um über die Bibel zu sprechen. Im April 2021 ging der Fall vor Gericht. Obwohl Jelena eine Behinderung der Gruppe II hat, forderte der Staatsanwalt, dass sie für fünf Jahre ins Gefängnis muss. Im Dezember 2021 verurteilte das Gericht Menchikova zu fünf Jahren Haft auf Bewährung und verurteilte sie zur Zahlung aller Prozesskosten. Die Berufung entbindete Elena von diesen Zahlungen, ließ aber das Strafmaß unverändert. Im Dezember 2022 gab die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurück. Im Januar 2024 fällte das Gericht eine zweite Verurteilung – viereinhalb Jahre auf Bewährung.

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    Suchen

    In Tscherkessk führt der örtliche FSB 10 Durchsuchungen bei Zeugen Jehovas durch, darunter auch bei Elena Menchikova.

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    Art. 282 Abs. 2

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für die Republik Karatschai-Tscherkess, der Hauptmann der Justiz R. N. Tazhikenov, trennt das Material des Strafverfahrens von Elena Menchikova vom Fall Albert Batchaev in einem separaten Verfahren. Die Untersuchung sieht illegale Handlungen in der Tatsache, dass der Gläubige "Lieder gesungen" und "zu Jehova Gott gebetet" hat.

    Der Ermittler Tazhikenov übergibt die Anklageunterlagen gegen den Gläubigen und "andere Personen, die ein Verbrechen gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen haben", an die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees. Zu den Materialien des Koffers gehören Postkarten mit der Aufschrift "with love"; "Wir lieben dich"; "Jehova möchte, dass du seine Liebe für immer spürst..."

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    Suchen Fall eingeleitet

    Elena Menchikova wird erneut durchsucht, was 3 Stunden dauert. Der Ermittler informiert die Gläubige, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Elenas Zeichnungen werden ihr abgenommen. Der Ermittler händigt dem Gläubigen keine Kopie des Befehls und des Protokolls der Durchsuchung aus.

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    Art. 282 Abs. 2

    Oberleutnant V. A. Drakin, Ermittler der Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Karatschai-Tscherkess, beschuldigt Jelena Mentschikowa, ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.

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    Verhör

    Der Ermittler V. A. Drakin lehnt den Antrag von Elena Menchikova auf Einstellung des Strafverfahrens ab und argumentiert, dass die Gläubige ihre Taten mit einem Zitat aus der Bibel erkläre. Dem Ermittler zufolge ist es die Verwendung biblischer Texte, die den kriminellen Charakter der Aktivitäten von Elena Menchikova bestätigt.

    "Auf der Grundlage des Inhalts des Antrags der Angeklagten E.A. Menchikova beantragt sie die Einstellung des Strafverfahrens aus den in den Absätzen 1-2, Teil 1 des Artikels 24 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen. Gleichzeitig beschreibt sie ihre Taten und rechtfertigt sie mit religiösen Lehren und Auszügen aus der Heiligen Schrift, die die objektive Seite der von ihr begangenen rechtswidrigen Handlung offenbaren", heißt es in der Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen.

    Zugleich bedeutet eine rechtswidrige Handlung, wie sie sich aus den Strafakten ergibt, dass der Gläubige mit den Gästen zu Hause über die Bibel diskutiert hat. Die Sicherheitskräfte betrachten dies als "aktive Beteiligung" an der juristischen Person, die durch einen Gerichtsbeschluss liquidiert wurde, obwohl Jelena Mentschikowa nie Mitglied dieser Person war.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1

    Ermittler V. A. Drakin weitet die Anklage gegen Elena Menchikova aus. Neben der Beteiligung an einer extremistischen Organisation wird ihr vorgeworfen, eine einheimische Frau in eine verbotene Organisation verwickelt zu haben (Teil 1.1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Zu diesem Zweck, so die Untersuchung, habe der Gläubige Anfang 2018 "einen kriminellen Plan entwickelt", der aus Gesprächen über biblische Themen bestanden habe.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall von Mentschikowa wird dem Stadtgericht Tscherkessk der Republik Karatschai-Tscherkess vorgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das tscherkessische Stadtgericht der Republik Karatschai-Tscherkess beginnt mit der Anhörung in der Hauptsache. Der Fall wird von Richter Din-Islam Chotchaev geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Jelena Menchikowa drückt ihre Haltung zu dem Vorwurf so aus: "Jeder Glaube hat seine eigenen Ausdrucksformen: Für einige Religionen ist es der Besuch von Tempeln, das Einhalten des Fastens, der Gebrauch der Attribute des Glaubens, und für die Religion der Zeugen Jehovas ist es eine gemeinsame Diskussion über die Bibel mit den Menschen, sei es zu Hause oder auf der Straße." Der Gläubige kommt zu dem Schluss: "Ich bin überzeugt, dass der Grund dafür, dass ich auf der Anklagebank sitze, eine falsche Interpretation der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation ist und nicht ein angebliches Verbrechen, das ich begangen habe."

    Es werden vier Zeugen der Anklage vernommen, die der Angeklagte praktisch nicht persönlich kennt. Drei von ihnen waren zuvor Zeugen im Fall Albert Batchaev gewesen. Niemand gibt klare Antworten auf konkrete Fragen, zum Beispiel: "Unter welchen Umständen haben Sie den Angeklagten getroffen?", und Zeugen können nicht in der Sache aussagen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Eine weitere Zeugin der Anklage, Irina Khutova, wird vernommen. Sie sagt immer wieder, dass sie sich nicht an die Umstände ihrer Bekanntschaft mit Elena erinnern kann. Daraufhin erklärt Khutova, dass sie den Angeklagten zum ersten Mal sehe.

    Der Staatsanwalt weist darauf hin, dass es Ungereimtheiten zwischen Khutovas Aussage während der Voruntersuchung und der aktuellen Anhörung gibt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, Fjodor Sereda, wird vernommen. Er widerlegt seine frühere Aussage gegen Elena Menchikova. Auf die Frage des Staatsanwalts nach Elenas Geldsammlung antwortet Fjodor "niemand mit Kisten durch den Flur gelaufen, vor allem nicht Menchikov".

    Elena erinnert das Gericht an die Klarstellungen des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2021, dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussbemerkung

    Während der Debatte fordert der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 5 Jahren in einer Strafkolonie für den Gläubigen.

    Elena ergreift auch in der Aussprache das Wort und hat das letzte Wort.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Gläubige mit einer Behinderung Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1

    Der Richter des tscherkessischen Stadtgerichts der Republik Karatschai-Tscherkess, Din-Islam Chotchaev, befindet Menchikova für schuldig und verurteilt sie zu 5 Jahren Haft auf Bewährung unter Zahlung aller Gerichtskosten.

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    Gläubige mit einer Behinderung Berufungsgericht Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Karatschai-Tscherkess entbindet Elena Menchikova von der Pflicht zur Zahlung der Gerichtskosten, lässt die Verurteilung aber ansonsten unverändert.

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    Kassationshof Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1

    Das Kassationsgericht in Pjatigorsk hebt das Urteil und das Berufungsurteil auf und schickt den Fall des Gläubigen zur neuen Verhandlung in einer anderen Zusammensetzung des Gerichts weiter.

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    Der Fall ging vor Gericht Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Der Fall von Elena Mentschikowa wird dem Stadtgericht Tscherkessk der Republik Karatschai-Tscherkess für ein neues Verfahren vorgelegt. Sie wird von Richter Nauruz Shukurov geleitet.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Das Gericht gibt dem Antrag von Elena Menchikova auf Zulassung des Pflichtverteidigers statt und gestattet ihm, an dieser Sitzung teilzunehmen.

    Die Zeugen der Anklage erscheinen nicht vor Gericht, so dass der Staatsanwalt vorschlägt, ihre schriftlichen Aussagen aus der Vorverhandlung zu verlesen. Die Verteidigung beharrt jedoch auf ihrer persönlichen Anwesenheit.

    Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Verhör

    Fjodor Sereda und Irina Chutowa, die bereits bei der ersten Anhörung des Falles ausgesagt hatten, werden verhört. Sereda widerlegt erneut seine Aussage während der Voruntersuchung.

    Der dritte Zeuge der Anklage, der die Fragen des Richters beantwortet, ist verwirrt und sagt, er könne sich an nichts erinnern.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Verhör

    Zwei Zeugen der Anklage, die vor 2013 an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilgenommen haben, werden vernommen, was nicht in den Menchikova zugerechneten Zeitraum eingerechnet wird. Sie seien nie in dem Gebäude gewesen, in dem die Gottesdienste abgehalten wurden, und sie können auch keine Adresse nennen. Der Angeklagte macht darauf aufmerksam, dass die Zeugen der Anklage sagen, dass "alles geschrieben ist". Der dritte Zeuge verirrt sich, als er die Frage des Staatsanwalts beantwortet, ob er jemanden im Gerichtssaal kenne.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Das Gericht beginnt mit der Prüfung der materiellen Beweise, die bei Menchikova bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden. Darunter ist eine Quittung für den Kauf eines Tablets, eine Zeichnung einer Tochter vor 15 Jahren. Auch das Gespräch des Angeklagten mit Oncheva, der auf Anweisung des FSB eine versteckte Tonaufnahme gemacht hat, wird abgehört.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Zu sehen sind Videos des Bibelgesprächs sowie ein Gespräch zwischen der Angeklagten und ihrer Tochter in ihrer Wohnung. Die Videoaufnahmen haben eine schlechte Tonqualität. Damit ist das Studium der physischen Beweise abgeschlossen.

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    Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht)

    Elena Menchikova liest ihre schriftlichen Notizen vor. Sie sagt: "Ich habe nicht geleugnet und leugne auch nicht, dass ich seit fast 30 Jahren Christin bin, eine Zeugin Jehovas, aber ich habe nie etwas mit Extremismus und seinen Erscheinungsformen zu tun gehabt." Sie fügt hinzu: "Bevor ich Zeugin Jehovas wurde, wurde ich in der Bibel unterrichtet und nicht in den Statuten und Vorschriften einer juristischen Person. Nachdem ich die Bibel besser verstanden hatte, ließ ich mich als Zeuge Jehovas taufen und nicht als Mitglied der LRO. Durch die Taufe habe ich mein Leben Gott geweiht, nicht dem Dienst oder der Teilnahme an einer legalen Organisation."

    In der nächsten Sitzung ist die Aussprache der Parteien angesetzt.

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    Im Gerichtssaal
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    Gläubige mit einer Behinderung Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1 Wiederaufnahme des Verfahrens (erstinstanzliches Gericht) Bewährungsstrafe
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