Der Fall Michailenko in Tscheljabinsk

Fallbeispiel

Die Durchsuchung von Jehovas Zeugen aus Tscheljabinsk im Jahr 2019 veränderte das Leben von Dutzenden von Gläubigen. Unter ihnen ist Irina Mikhailenko, Leiterin einer Anwaltskanzlei. Die Gläubige war Zeugin im Fall von Walentina Suvorova, aber im Jahr 2021 wurde sie selbst der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten verdächtigt. Michailenkos Haus wurde erneut durchsucht. Die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk beschuldigte den Gläubigen, “direkt an … religiöse Versammlungen”, Lieder zu singen und Gebete zu sprechen. Michailenko wurde auch beschuldigt, an einem internationalen Kongress der Zeugen Jehovas in Südkorea teilgenommen zu haben. Im Juli 2022 begann der Prozess. Im April 2023 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu einer Geldstrafe von 120.000 Rubel. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

  • #
    Suchen Minderjährige Verhör
  • #
    Fall eingeleitet

    Alexander Tschepenko, Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk, der fast alle Verfahren gegen Zeugen Jehovas in der Region eingeleitet hat, trennt das Material aus dem Fall Pawel Popow über Irina Michailenko, Wadim Gizatulin und Olga Schelawskaja in getrennte Verfahren.

    Die Gläubigen stehen im Verdacht, "vorsätzlich an den Aktivitäten einer verbotenen örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas teilgenommen zu haben ... in Form der Teilnahme an religiösen Zusammenkünften ... und predigte auch unter den Einwohnern von Tscheljabinsk und dem Gebiet Tscheljabinsk."

  • #
    Fall eingeleitet

    Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung der Materialien leitet der Ermittler Tschepenko ein separates Strafverfahren gegen Michailenko, Gizatulin und Zhelavskaya ein.

    In der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens heißt es unter anderem, dass die Gläubigen "aus religiösen Motiven gehandelt" und an einem "kollektiven Gottesdienst teilgenommen haben, der aus aufeinanderfolgenden Aufführungen von Liedern besteht ... und zu Jehova Gott zu beten, Artikel und religiöse Texte zu studieren und zu besprechen."

    Die Schuld von Irina Michailenko und Olga Schelawskaja liegt laut den Ermittlungen auch darin, dass sie Glaubensbrüder zu Hause empfangen haben.

  • #
    Suchen Verhör

    Die Wohnung von Irina Michailenko wird durchsucht, woraufhin die Sicherheitskräfte die Gläubige mit ihrem Mann und ihrem Sohn zum Verhör durch das Ermittlungskomitee mitnehmen. Zuvor, im März 2019, war diese Familie bereits im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Valentina Suvorova durchsucht worden.

    Olga Zhelavskaya liegt nach COVID-19 und einem Schlaganfall im Krankenhaus. An diesem Tag werden die Wohnungen von Wadim Gizatulin und Irina Michailenko durchsucht.

  • #
    Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler verfolgt Michailenko und Gizatulin als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches.

    Michailenko wird unter anderem vorgeworfen, 2019 an einem internationalen religiösen Kongress in Südkorea teilgenommen zu haben.

  • #
    Schlussfolgerungen von Experten

    Fachleute, die über zusätzliche umfassende psychologische, linguistische und religiöse Expertise verfügen, geben zu, dass in den Materialien, die sie von den Zusammenkünften der Gläubigen erhalten haben, "keine Anzeichen für die Aufstachelung zu Feindschaft, Hass (Zwietracht) gegen eine Gruppe von Personen gefunden wurden, die sich aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Einstellung zur Religion oder Zugehörigkeit zu irgendeiner sozialen Gruppe unterscheiden".

  • #
    Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler Oleksandr Tschepenko klagt Irina Michailenko wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation an. Laut der Untersuchung ist der Gläubige schuldig, "direkt an den von V.N. Suworow einberufenen und organisierten Veranstaltungen teilgenommen und persönlich gesprochen zu haben. religiösen Zusammenkünften." Einer der "Beweise" für ihre Schuld ist die Tatsache, dass sie und andere Gläubige, die sich in ihrem Haus zum gemeinsamen Gebet und Bibellesen versammelten, "Zeichen des Zusammenhalts, der Einheit in der Absicht", der "gemeinsamen Interessen und Ziele" hatten.

  • #
    Fall eingeleitet

    Es wird bekannt, dass der Fall Wadim Gizatulin und Olga Schelawskaja vom Fall Michailenko in einem separaten Verfahren getrennt wurde.

  • #
    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall von Irina Michailenko wird dem Bezirksgericht Metallurgitscheskij der Stadt Tscheljabinsk vorgelegt. Er wird von der Richterin Ljudmila Blagodyr geprüft.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht vernimmt die Zeugen der Anklage. Eine Nachbarin der Angeklagten sagt, sie habe nicht gesehen, dass sie Literatur angeboten habe und dass Michailenko nicht mit ihr über religiöse Themen gesprochen habe. Der Zeuge hörte keine extremistischen Äußerungen des Angeklagten. Nur "ein paar Mal sah ich sie im Eingangsbereich mit einer Frau und einem süßen Brötchen in der Hand". Generell charakterisiert sie Irina Mikhailenko positiv. Nachdem die Staatsanwältin ihre vorläufige Aussage verlesen hatte, berichtete die Frau, dass sie diese Aussage nicht gemacht habe, sie habe einige Seiten unterschrieben, ohne sie zu lesen, und einige seien nicht ihre Unterschrift.

    Es wird eine Mitarbeiterin verhört, die sagt, dass die Angeklagte ihre Wohnung für Treffen mit Glaubensbrüdern und Bibellesen zur Verfügung gestellt hat. Obwohl die vorläufige Aussage des Zeugen detailliert war, kann er jetzt die meisten Fragen nicht beantworten, da er sich auf ein schlechtes Gedächtnis beruft.

    Der Richter und der Staatsanwalt sprechen dem nächsten Zeugen das Recht ab, nicht gegen sich und seine Angehörigen auszusagen, woraufhin er sagt, er habe die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht, bei denen Videoaufzeichnungen von Berichten über geistige Themen abgespielt wurden. Er habe den Angeklagten bei den Treffen gesehen, könne sich aber nicht erinnern, wann es passiert sei.

    Der vierte Zeuge der Anklage wird per Videokonferenz vernommen. Sie sagt, sie habe zweimal die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht und den Angeklagten dabei gesehen. Die Frau sagt, sie habe noch nie von Irina gehört, dass sie dazu aufgerufen habe, die familiären Beziehungen abzubrechen oder die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit des Staates zu untergraben.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Nachbar des Angeklagten wird vor Gericht vernommen. Sie kennt sie seit 1995 – als sie in das Haus zog, in dem Irina lebt. Die Zeugin sagt, sie habe bis etwa 2018 die Literatur der Zeugen Jehovas im Briefkasten gesehen, aber nie mitgenommen oder gelesen. Auf die Frage der Angeklagten, wie die Zeugin verstanden habe, dass es sich um die Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas handele, antwortet sie, dass dies aus der Tatsache ersichtlich sei, dass es sich um Gott handele.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Nachbar des Angeklagten wird zur Vernehmung vor Gericht geladen. Er habe vor dem Eintreffen der Ordnungshüter nicht gewusst, dass Michailenko sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekenne. Er charakterisiert die Angeklagte positiv, er habe von ihr nie Aufrufe zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder zum Abbruch der familiären Beziehungen gehört. Nach der Bekanntgabe seiner vorläufigen Zeugenaussage aus dem Jahr 2019 gibt er an, dass er solche Informationen nicht vorlegen könne, da er sie nicht habe. Er sagt, er habe das Vernehmungsprotokoll nicht selbst lesen können, der Ermittler habe ihm den Text vorgelesen. Der Zeuge bestätigt teilweise die Aussage aus dem Jahr 2022.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein weiterer Zeuge der Anklage wird vor Gericht vernommen. Der Mann wohnt nun in einer anderen Region, so dass die Vernehmung per Videokonferenz stattfindet. Er sagt, er habe schon lange vor 2017 die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht. Der Zeuge sagt, dass die Gläubigen in den Zusammenkünften die Bibel studierten. Er spendete keine Geldspenden, warb keine neuen Mitglieder und rief nicht zur Verurteilung anderer Religionen auf. Nach der Ankündigung seines vorläufigen Zeugnisses für 2019 stellt er klar, dass er über Jehovas Zeugen im Allgemeinen gesprochen habe und nicht über eine bestimmte religiöse Gruppe in Tscheljabinsk. Er widerlegt einige Zeugenaussagen. Er sagt zum Beispiel, dass er kein Geld gespendet hat, obwohl das Protokoll das Gegenteil besagt.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 20 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um den Angeklagten zu unterstützen. Einige von ihnen schaffen es, als Zuhörer an der Versammlung teilzunehmen.

    Der Staatsanwalt liest die Akten aus den Bänden 10 bis 20 vor.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von zwei Zeugen der Verteidigung. Die erste Zeugin, Mitbegründerin der Kanzlei, kennt Irina Michailenko seit 1989. Sie gibt ihr eine positive Charakterisierung und stellt fest, dass Irina immer andere Menschen respektiert, sie hat viele Freunde, ausgezeichnete Beziehungen zu allen Verwandten und Kollegen. Jeder, der Irina kennt, spricht von ihr als einer einfachen, freundlichen Frau, die nie einen Bruch der Familienbeziehungen oder die Ablehnung medizinischer Versorgung forderte.

    Die Zeugin sagt, viele ihrer Bekannten seien Zeugen Jehovas, und keiner von ihnen verhalte sich arrogant gegenüber Vertretern anderer Religionen, lehre sie nicht und überrede sie nicht, die Bibel zu studieren. Sie habe auch nie gehört, dass der Angeklagte oder andere Bekannte der Zeugen Jehovas sich negativ über die Behörden geäußert oder versucht hätten, sie oder andere zu extremistischen Aktivitäten zu überreden.

    Die Zeugin teilt dem Gericht auch mit, dass sie gesehen hat, dass der Angeklagte seit mehr als 8 Jahren niemandem religiöse Literatur gegeben hat. Sie erinnert sich, dass manchmal jemand Irina bat, ihnen etwas zu lesen zu geben, und sie brachte ihnen Zeitschriften mit Geschichten über Tiere und Natur, mit Geschichten über das Leben verschiedener Menschen. In diesen Zeitschriften, so der Zeuge, gebe es "absolut nichts, was zum Extremismus aufruft".

    Die zweite Zeugin der Verteidigung, eine ehemalige Kollegin von Irina, gibt der Angeklagten eine äußerst positive Eigenschaft: "Ein guter Mensch, eine sehr faire Führerin, hat ihre Untergebenen nie abgewiesen, sich um sie gekümmert, bei der Arbeit geholfen. Eine fürsorgliche Mutter, eine gute Ehefrau, eine gute Hausfrau, ihre familiären Prioritäten standen und stehen an erster Stelle, sie schenkt ihren Kindern, ihrer Erziehung, ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung große Aufmerksamkeit.

    Der Zeuge stellt fest, dass Irina keine schlechten Angewohnheiten hat und während ihrer langen Bekanntschaft kein einziges beleidigendes Wort gesprochen hat. Die Zeugin ging nicht näher darauf ein, was genau Irina glaubte, aber sie wusste, dass sie einige Feiertage nicht feierte. Die Angeklagte sprach auch nie über die LRO, ihre Stellung dort oder ihre Würde.

    Des Weiteren erzählt der Zeuge eine Geschichte aus seinem Privatleben: Vor einigen Jahren hatte sie ein so schwieriges Verhältnis zu ihrem Mann, dass sie beschlossen, sich scheiden zu lassen. Als sie Irina davon erzählte, riet sie ihr, die 15-jährige Ehe zu retten und nicht zu zerstören, sondern zu versuchen, mit ihrem Mann zu reden und den Konflikt zu lösen. Dadurch konnte die Frau die Familie retten, wofür sie Michailenko sehr dankbar ist.

    Die Zeugin sagt auch, dass Irina die erste Person war, die ihr dringend riet, zum Arzt zu gehen, als bei ihr ernsthafte gesundheitliche Probleme diagnostiziert wurden. Später wurde bei ihr Diabetes diagnostiziert und sie konnte rechtzeitig qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen.

    Es gab keine Aufrufe von Irina zur Macht. Wie der Zeuge anmerkt, "ist Irina im Allgemeinen aus der Politik raus".

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Bei der Gerichtsverhandlung wird ein Zeuge der Verteidigung, ein weiterer ehemaliger Kollege des Angeklagten, vernommen. Sie teilt dem Gericht mit, dass sie von Irina nie Aufrufe zu religiösen Aktivitäten, die Verweigerung medizinischer Versorgung oder extremistische Äußerungen gehört habe. Im Gegenteil, Frauen zweier unterschiedlicher Glaubensrichtungen sind seit 1988 durch freundschaftliche Bande verbunden. Die Zeugin sagt, dass Michailenko ihr in den 1990er Jahren religiöse Literatur gegeben habe, die "Zitate aus der Bibel und Interpretationen, Geschichten über die Natur" enthielt. Sie ermutigte sie jedoch nie, ihre Religion zu wechseln, und lud sie auch nicht zu religiösen Zusammenkünften ein.

    Die Angeklagte liest ihre schriftlichen Notizen vor. Irina sagt, dass der Raum, in dem sie jetzt vor Gericht steht, früher ihr Büro war. Viele Jahre lang war sie auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft tätig und kommunizierte mit Kollegen mit ähnlichen beruflichen Interessen. Dies brachte ihr jedoch keine Befriedigung aus dem Leben, sie fühlte sich nicht wirklich glücklich. Und als Irina anfing, die Bibel zu studieren, erwarb sie wertvolle Kenntnisse, die ihr halfen, ihren Charakter zu verbessern und Beziehungen zu Menschen aufzubauen.

    Der Angeklagte liest Auszüge aus Artikeln vor, die von der Zeit Hitlerdeutschlands erzählen. Damals wurden Jehovas Zeugen verleumdet und wollten vernichtet werden. Die Angeklagte zieht eine Analogie zum vorliegenden Strafverfahren und zeigt die Absurdität der gegen sie erhobenen Vorwürfe auf. Deshalb ist für Irina die Strafverfolgung nichts anderes als Glaubensverfolgung.

  • #
    Schlussplädoyers der Verteidigung Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt beantragt, Irina Michailenko für 4 Jahre in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu schicken und ihre Freiheit dann für 10 Monate einzuschränken.

  • #
    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Irina Michailenko spricht ihr letztes Wort und bittet das Gericht, sie freizusprechen. Der Richter zieht sich zur Urteilsverkündung in den Beratungsraum zurück. Die Ankündigung ist für den 25. April geplant.

  • #
    Satz erster Instanz Fein Art. 282 Abs. 2
  • #
    Berufungsgericht Fein
Zurück zum Anfang