Der Fall Golik und andere in Blagoweschtschensk

Fallbeispiel

Im Juli 2021 wurden Kristina Golik, Valentina Yermilova, Ekaterina Olshevskaya und Maria Portnyagina (geb. Myasnikova) in einem Strafverfahren angeklagt, weil sie an Jehova Gott glaubten. Friedliche Frauen aus Blagoweschtschensk wurden beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Einen Monat zuvor war Kristina Goliks Ehemann Dmitry zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er über Gott gesprochen hatte. Gegen die Ehemänner von zwei weiteren Frauen, Anton Olshevskiy und Sergei Yermilov, wurde zu dieser Zeit ermittelt. Das Verfahren gegen die Frauen wurde vom Ermittler der SO des FSB in der Amurregion Obukhov eingeleitet. Er behauptete, sie hätten illegale Handlungen begangen, “weil sie sich das Eintreten sozial gefährlicher Folgen gewünscht haben”, wie er die Teilnahme von Gläubigen an Diskussionen über biblische Themen nannte. Alle vier wurden unter die Bedingung gestellt, nicht zu gehen. Im Mai 2023 ging der Fall vor Gericht.

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    Der leitende Ermittler des FSB Russlands in der Region Amur I. A. Beloglazov führt Durchsuchungen in 7 Häusern von Bewohnern von Blagoweschtschensk durch. Die Durchsuchungen wurden von Oleg Filatow, Richter am Stadtgericht Blagoweschtschensk des Gebiets Amur, genehmigt.

    Es wird bekannt, dass Agenten im Oktober 2017 ein Abhörgerät in der Wohnung von Kristina Golik und ihrem Ehemann Dmitri Golik installiert und sechs Monate lang Informationen gesammelt haben.

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    Fall eingeleitet

    Von den Materialien des Strafverfahrens gegen die Gläubigen Anton Olshevskiy und Sergey Yermilov werden die Materialien gegen ihre Ehefrauen Jekaterina Olshevskaya und Valentina Ermilova sowie gegen Kristina Golik, deren Ehemann wegen seines Glaubens zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, in separate Verfahren getrennt.

    Eine weitere Anklage wird gegen die 27-jährige Gläubige Maria Portnyagina erhoben. Dieses Strafverfahren wurde vom Ermittler der SO des FSB in der Region Amur, Oberleutnant des Richters W. S. Obuchow, eingeleitet. Den Frauen wird ein Verbrechen nach Artikel 282 Teil 2 zur Last gelegt. 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. In der Untersuchung wird behauptet, dass sie "in der Stadt Blagoweschtschensk ... waren direkt beteiligt an... religiösen Veranstaltungen."

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    Ermittler Obukhov bringt Kristina Golik und Maria Portnyagina als Angeklagte. Er argumentiert, dass Gläubige, "die sich den Beginn sozial gefährlicher Konsequenzen wünschen und aus extremistischen Motiven handeln, ... Handlungen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der illegalen Aktivitäten der CRO und LRO der Zeugen Jehovas in Blagoweschtschensk begangen hat."

    Golik und Portnyagina wird ein Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Der Ermittler Obukhov nennt Jekaterina Olshevskaya als Angeklagte. Für den Gläubigen wird ein Maß an Zurückhaltung in Form der Erkenntnis, nicht zu gehen, und des richtigen Verhaltens gewählt.

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    Der Ermittler Obukhov nennt Valentina Ermilova als Angeklagte. Für den Gläubigen wird ein Maß an Zurückhaltung in Form der Erkenntnis, nicht zu gehen, und des richtigen Verhaltens gewählt.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Das Strafverfahren geht an das Stadtgericht Blagoweschtschensk der Region Amur. Es wird von Richter Stanislav Stanishevsky geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt. Die Staatsanwaltschaft verkündet die Anklage. Die Angeklagten äußern ihre Haltung zu der Anklage.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Staatsanwältin Swetlana Lewtschenko verliest die Anklageschrift.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Unterlagen des Falles, die ein freundschaftliches Treffen im Café "Sanya" beschreiben, werden verlesen. Am Tatort "Die drei kleinen Schweinchen" angekommen, gibt die Richterin den Text an die Staatsanwältin weiter, woraufhin sie fragt, ob es sich lohnt, das Märchen zu lesen. Kristina Golik stellt fest: "Wenn die Szene mit den drei Schweinen dem Extremismus zugeschrieben wird, dann sollte sie in voller Länge verlesen werden." Staatsanwalt Lewtschenko weigert sich, das Märchen zu lesen und fährt fort, die Tänze, Wettbewerbe und Namen der Teilnehmer aufzulisten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Lektüre der Fallmaterialien geht weiter, darunter ein Gespräch zwischen Kristina Golik und einer Frau über ein biblisches Thema sowie eine freundschaftliche Kommunikation zwischen den Familien Golik und Jermilow.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Akten des Verfahrens, in denen es unter anderem um die Bedeutung von Sauberkeit und gepflegtem Erscheinungsbild geht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Lektüre der Verfahrensunterlagen, insbesondere des Protokolls einer der Dienstleistungen, wird fortgesetzt. Die Angeklagte Jekaterina Olshevskaya macht das Gericht darauf aufmerksam, dass sie keinen Extremismus gefördert, keinen Druck auf jemanden ausgeübt und in keiner Weise die verfassungsmäßige Ordnung untergraben habe. Im Gegenteil, die Gläubigen sagten, dass der Mensch sensibel, menschlich und gütig sein sollte, den Frieden bewahren und der Familie Aufmerksamkeit schenken sollte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vom 2. bis zum 32. Band des Falles werden Materialien gelesen. Dazu gehören die Protokolle der Durchsuchungen und der Inspektion der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände sowie der Abschluss einer religiösen Untersuchung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Hauptbuchhalter der Organisation, die den Saal für den Gottesdienst gemietet hat, wird verhört. Die Zeugin sagt, dass der Mietvertrag nicht mit einer juristischen Person, sondern mit einer natürlichen Person geschlossen wurde, während sie die Beklagten nicht persönlich kennt.

    Ein anderer Zeuge der Anklage, der früher die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat, sagt, dass es für sie keine erzwungenen finanziellen Gebühren gibt: "Wer so viel kann und will, für den gibt es freiwillige Spenden."

    Der Eigentümer der Wohnung, die von der Familie Golik gemietet wurde, wird zum Verhör vorgeladen. Er sagt, dass er die Wohnung vertraglich an Dmitry und Kristina vermietet hat, weil "[er] sie mochte, freundlich". Er besprach mit ihnen keine religiösen Angelegenheiten und sah keine religiösen Materialien in der Wohnung.

    Der Staatsanwalt verliest die Aussage eines Zeugen, der besagt, dass in Golikows Zimmer eine Karte von Israel an der Wand hing.

    Mehrere andere Zeugen, die von der Anklage geladen wurden, sagen, dass sie die Angeklagten nicht kennen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten werden gebeten, die Experten Averina, Malanchuk und Kipchatova zu vernehmen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    11 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen.

    Spezialist A. Zatochny, der eine Computeruntersuchung durchgeführt hat, wird verhört. Er kann sich nicht an die Namen der Teilnehmer des Strafverfahrens erinnern, gegen die er die Studie durchgeführt hat, weist aber darauf hin, dass sie der Religion der Zeugen Jehovas angehören.
    Auf die Frage der Verteidigung, ob es seine Pflicht sei, die Zugehörigkeit der untersuchten Objekte zu einer Organisation, z. B. zu einer religiösen Organisation, nachzuweisen, antwortet er, dass dies nicht der Fall sei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter verliest einen Brief, der aus Deutschland kam: "Meine Damen und Herren, schämen Sie sich nicht, diese schönen jungen Frauen einzusperren, weil sie die Bibel lesen? […] Jehovas Zeugen sind keine Extremisten."

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Die Staatsanwaltschaft fordert das Gericht auf, Kristina Golik, Maria Myasnikova, Valentina Yermilova und Ekaterina Olshevskaya zu 3 Jahren Haft in einer Strafkolonie zu verurteilen - mit einem Strafaufschub bis zum Vollendung des 14. Lebensjahres ihres Kindes.

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    Schlussplädoyers der Verteidigung

    Schiedsrichter: Stanislaw Stanischewski. Stadtgericht des Gebiets Amur in Blagoweschtschensk (Krasnoflotskaja Straße 137, Blagoweschtschensk). Zeit: 14:00 Uhr.

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