Fall Jegorow in Birobidschan
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Die Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Jewgeni Egorow ein.
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Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird an den Bundesrichter Alexej Iwaschtschenko überwiesen, der auch den Fall von Igor Zarew und Konstantin Guzev verhandelt. Die Strafsache trägt die Nummer 1-48/2020.
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Eine erste Anhörung ist im Gange. Das Gericht gibt dem Antrag Jegorows statt, sich mit den Akten des Strafverfahrens vertraut zu machen und sie zu kopieren, und lehnt die Anträge auf Ausschluss von Beweismitteln, auf Verweigerung eines Anwalts, auf Zusammenlegung von 10 Strafsachen und deren Rückgabe an die Staatsanwaltschaft ab. Die Gerichtsverhandlung ist für den 3. Februar 2020 um 14.30 Uhr (Ortszeit) an der Adresse: Birobidschan, Pionerskaja-Str., 32 angesetzt.
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Beginn der Anhörungen in der Hauptsache.
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Die Anhörung in der Sache des Strafverfahrens gegen Jewgeni Egorow wird vor dem Bezirksgericht Birobidschan fortgesetzt.
Es sind 10 Leute im Saal, die gekommen sind, um den Angeklagten zu unterstützen. Egorov stellte einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens und erklärte, dass es keine Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung gebe, da er das Recht auf Religionsfreiheit genieße, das in Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation verankert ist. Das Gericht weigert sich, dem Antrag stattzugeben und rechtfertigt sein Vorgehen mit der Tatsache, dass die Akten noch nicht geprüft worden seien, Jegorows Schuld sei nicht festgestellt worden. Eugene muss einen solchen Antrag gegen Ende der Anhörung stellen.
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Der Staatsanwalt stellt einen Antrag auf Durchführung der Verhandlung hinter verschlossenen Türen. Der Angeklagte und die Verteidigung wenden sich dagegen, da sie die Behauptungen für unbegründet und unbegründet halten. Jewgeni Egorow weist darauf hin, dass der Mangel an Publizität seine gesetzlichen Rechte verletzt. Richter Alexej Iwaschtschenko entscheidet - um der "moralischen Sicherheit" der Anwesenden willen - dass die Anhörung hinter verschlossenen Türen fortgesetzt werden soll. Die Zuhörer, und es sind 17 an der Zahl, verlassen den Gerichtssaal. Egorov stellt einen Antrag auf eine offene, unparteiische Anhörung. Der Staatsanwalt widerspricht. Das Gericht lehnt den Antrag des Beklagten ab. Der Gläubige bittet um einen Gerichtsbeschluss für eine nichtöffentliche Anhörung. Das Gericht prüft Videos von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas.
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Aufgrund der epidemiologischen Lage findet die Gerichtsverhandlung ohne Zuhörer statt. Das Gericht lehnt Jegorows Antrag auf Verschiebung der Anhörung ab. Videos von Gottesdiensten werden angeschaut. Der Staatsanwalt bittet darum, Auszüge mit Egorovs Reden zurückzuspulen.
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Die Verteidigung beantragt die Einstellung des Verfahrens wegen der Erkrankung des Angeklagten. Das Gericht vertagt die Prüfung des Antrags und schickt eine Anfrage über Jewgenijs Zustand an das regionale Krankenhaus.
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Egorov reicht 4 Petitionen ein. Der Antrag, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zuzulassen, wurde abgelehnt. Anträge auf Anfertigung des Protokolls der Gerichtsverhandlung in Teilen und auf Herausgabe einer Abschrift des Beschlusses über die Gründe für die Durchführung einer nichtöffentlichen Sitzung werden ebenfalls abgelehnt. Aufgrund der epidemiologischen Lage gibt das Gericht dem Antrag auf Einhaltung der Maßnahmen statt, im Gerichtssaal werden alle 45 Minuten Pausen eingelegt.
Die Materialien des Falles werden in Eile überprüft. Der Staatsanwalt schlägt vor, die Aufnahmedateien der versteckten Kamera nicht alle in einer Reihe, sondern selektiv - durch eine - zu betrachten. Der Staatsanwalt stellt fest, dass der Angeklagte auf Video festgehalten wurde.
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Die Anhörungen sind wegen Jegorows Coronavirus-Erkrankung ausgesetzt. Der Richter vergisst, die Anordnung an die Gerichtsvollzieher aufzuheben, die am Morgen mit einer Vorladung in die Wohnung des Angeklagten kommen und beharrlich sein Erscheinen vor Gericht verlangen. Nach einem Anruf bei der Sekretärin ist der Fall erledigt, die Besprechung wird für zwei Wochen ausgesetzt.
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Der Staatsanwalt verliest aus der Akte Beweise, die seiner Meinung nach die Schuld des Angeklagten bestätigen, einschließlich religiöser Untersuchungen sowie einer Charakterisierung des Gläubigen durch die Polizei.
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Auf Antrag der Verteidigung fügt der Richter der Akte folgende Dokumente bei: eine Beschreibung des Gläubigen Jewgeni Jegorow vom Innenministerium, eine Bescheinigung über die Familienzusammensetzung, einen Auszug aus der ambulanten Patientenkarte der Mutter des Gläubigen, in der sie über ihre schwere Krankheit informiert wird und darüber, dass sie die Pflege ihres Sohnes benötigt.
Darüber hinaus nimmt der Richter den Antrag auf Prüfung neuer Beweise der Verteidigung an, weigert sich jedoch, die Dokumente des Ministerkomitees des Europarats beizufügen.
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Während der Plädoyers beantragte der Staatsanwalt eine Verurteilung von 4 Jahren Gefängnis mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr für Jewgeni Jegorow. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, dass der Gläubige "Handlungen ... [die] sich in der bewussten Teilnahme an laufenden religiösen Versammlungen, religiösen Reden und Gottesdiensten ausdrückten, ... illegale Verbreitung von Informationen über ihre Glaubensbekenntnisse."
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In der Aussprache ergreift ein Jurist das Wort. Er weist wiederholt darauf hin, dass in den Akten die Anklage des Gläubigen nicht spezifiziert wird, die nur allgemeine Formulierungen enthält, wie z.B. "Egorow verwirklichte weiterhin seine kriminellen Absichten, die darauf abzielten, sich an den Aktivitäten der verbotenen religiösen Organisation LRO von Birobidschan zu beteiligen". Er fährt fort: "Alle Zweifel an der Schuld des Angeklagten, die nicht ausgeräumt werden können, werden zugunsten des Angeklagten ausgelegt. Solche Zweifel gibt es viele. Allerdings gab es in der Gerichtsverhandlung zeitweise eine gewisse Schuldvermutung.
Der Anwalt erklärt auch: "Alles, was der Ermittler und der Staatsanwalt für kriminell halten, ist in Wirklichkeit rechtmäßiges Verhalten, die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit ... Die bloße Existenz religiöser Überzeugungen oder die Art und Weise, wie sie zum Ausdruck gebracht werden, darf kein Verbrechen darstellen."
Der Anwalt kommt zu dem Schluss: "Leider gibt es in diesem Fall nicht nur die Widersprüchlichkeit und Unbestimmtheit der Anklage, sondern auch die Verzerrung von Tatsachen. Egorow hat keine extremistischen Handlungen begangen, aber diese Linie wird von den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft während des gesamten Prozesses verbogen."
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Das letzte Wort des Angeklagten Jewgeni Jegorow in Birobidschan - #
Der Richter des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Alexej Iwaschtschenko, verurteilt Jewgeni Egorow zu 2 Jahren und 6 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu einem Jahr Freiheitsbeschränkung.
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Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets weist die Berufung des Gläubigen zurück. Das Urteil der Vorinstanz - 2,5 Jahre zur Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung - tritt in Kraft.
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Das Richterkollegium für Strafsachen des Neunten Kassationshofs der Allgemeinen Gerichtsbarkeit, bestehend aus den Richtern G. M. Dezhurnaya, S. A. Busarov und N. Y. Khromina, beschließt, das Berufungsurteil des Gerichts des Jüdischen Autonomen Gebiets vom 25. November 2021 gegen Jewgeni Jegorow aufzuheben und die Strafsache des Gläubigen zur erneuten Berufungsverhandlung an dasselbe Gericht mit anderer Zusammensetzung zu verweisen.
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Der Staatsanwalt fordert gegen Jewgenij Jegorow eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren mit Freiheitsberaubung um 1 Jahr.
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Egorov spricht sein letztes Wort. Das Gericht setzt die Urteilsverkündung für den 17. Februar an.
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Das Gericht der Jüdischen Autonomen Region bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz.