Der Fall Chrusewskij und Artamonow in Birobidschan
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Der stellvertretende Leiter der Ermittlungsabteilung der Stadt Birobidschan, Oberstleutnant der Justiz Iwan Nenko, erlässt eine Entscheidung gegen Unbekannte zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation.
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Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Olga Kljutschikowa, die zuvor in drei Fällen von Jehovas Zeugen schuldig gesprochen hatte, lässt Durchsuchungen des 71-jährigen Anatoli Artamonow und des 45-jährigen Alexander Chruschewskij zu. Beide Männer sind schwerhörig.
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Das Ermittlungskomitee führt Durchsuchungen in den Wohnungen der beiden Gläubigen durch. Die Ermittlungsaktionen von Alexander Chrusewski werden von I. J. Nenko geleitet, Anatoli Artamonows – leitender Ermittler D. W. Emeljanenko. Später wurde Chrusewski vor das Ermittlungskomitee gebracht und verhört. Der Gläubige erklärt dem Untersucher, dass er eine Person mit Hörbehinderung der Gruppe III ist.
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Der Ermittler Emelianenko wählt ein Maß der Zurückhaltung für die Gläubigen in Form der Erkenntnis, nicht zu gehen.
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Emelianenko verhört Artamonow und Chrusewski und beschuldigt sie der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und der Beteiligung an dieser.