Der Fall Chrusewskij und Artamonow in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Januar 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee in Birobidschan ein Strafverfahren gegen Unbekannte wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Dreizehn Tage später wurden die Wohnungen von zwei hörgeschädigten Zeugen Jehovas, dem 71-jährigen Anatoliy Artamonov und dem 45-jährigen Aleksandr Chrusevskiy, durchsucht. Im Januar 2025 wählte der Ermittler dann eine Präventivmaßnahme für die Gläubigen in Form einer Anerkennungsvereinbarung und klagte sie zwei Tage später an, sich an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt und andere daran beteiligt zu haben.

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