Der Fall I. Lokhvitskaya in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Februar 2020 wurde Irina Lokhvitskaya aus Birobidschan zusammen mit ihrem Sohn Artur und ihrer Schwiegertochter Anna strafrechtlich verfolgt. Der Fall gegen den Gläubigen wurde von Dmitri Jankin, einem leitenden Ermittler und Kriminalisten der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, untersucht. Er leitete auch Strafverfahren gegen fünf weitere Einwohner von Birobidschan ein, die laut den Ermittlungen “die Aktivitäten einer 2016 aufgelösten lokalen religiösen Organisation wieder aufgenommen haben … sowie das “Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland”. Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Vasilina Bezotecheskikh, hielt die Anhörungen hinter verschlossenen Türen ab und ließ keine Zuhörer oder gar Verwandten in den Saal. Irina, die für ihre Arbeit und die Arbeit mit Menschen Urkunden und Geldprämien erhält, war gezwungen, ihre friedliebenden Ansichten vor Gericht zu verteidigen. Im Juli 2021 befand das Gericht die Gläubige für schuldig und verurteilte sie zu 2,5 Jahren auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Am 16. November desselben Jahres bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil, und im Juli 2022 bestätigte das Kassationsgericht in Wladiwostok diese Entscheidung.

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    D. Yankin, ein leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, leitet 6 Strafverfahren wegen Glaubens gegen 6 Frauen gleichzeitig ein: die 57-jährige Irina Lokhvitskaya, die 26-jährige Anna Lokhvitskaya, die 26-jährige Tatyana Sholner, die 35-jährige Tatyana Zagulina, die 40-jährige Anastasia Guzeva und die 41-jährige Nataliya Kriger . Alle sechs Frauen werden nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Nach Angaben der Ermittler nahmen sie die Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan wieder auf, die 2016 aufgelöst wurde, sowie das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland. (Früher waren die Angeklagten in dem Strafverfahren nach ähnlichen Artikeln die Ehemänner von Natalia Krieger, Tatjana Zagulina und Anastasia Guzeva - Waleri Krieger, Dmitri Zagulin und Konstantin Guzev. Und Irina und Anna Lokhvitsky wurden nach ihrem Sohn und Ehemann Artur Lokhvitsky strafrechtlich verfolgt.)

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    Der FSB-Ermittler D. Yankin leitet ein weiteres Verfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen den 44-jährigen Andrej Gübin ein. Am selben Tag eröffnete I. Fjodorow, ein leitender Ermittler der FSB-Ermittlungsabteilung, ein ähnliches Verfahren gegen den 55-jährigen Oleg Postnikow. (Insgesamt wurden 19 Strafverfahren gegen 22 Gläubige in der Stadt eingeleitet.)

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    Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Vasilina Bezotecheskikh, entscheidet ohne Beteiligung der Parteien über die Anberaumung einer nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung im Strafverfahren gegen Irina Lokhvitskaya. Am selben Tag werden drei weitere Frauen vor demselben Richter angehört. Zu ihnen gehören Anna Lokhvitskaya, Irinas Schwiegertochter, sowie Natalia Krieger und Anastasia Guzeva.

    Der Fall wird hinter verschlossenen Türen verhandelt, d.h. ohne Beteiligung der Medien, Zuhörer und Angehörigen. Nach Ansicht des Richters kann eine öffentliche Anhörung des Falles zur Offenlegung gesetzlich geschützter Geheimnisse führen - der persönlichen Daten von Minderjährigen, deren Daten in der Akte erscheinen.

    Die nächste Anhörung ist für den 29. September 2020 angesetzt.

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    Die erste Gerichtsverhandlung in der Hauptsache findet statt. Noch vor der Anhörung entscheidet Richterin Vasilina Bezotecheskikh, dass der Fall hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, das heißt, Zuhörer, auch Verwandte, werden nicht zugelassen. Der Gläubige reicht 6 Anträge ein, von denen 3 vom Richter abgelehnt werden, darunter ein Antrag, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen und den Fall in einem öffentlichen Verfahren zu behandeln. Der Richter vertagte die Entscheidung über den Antrag, identische Fälle gegen mehrere Gläubige zu verbinden, die demselben Gericht vorgelegt wurden, auf die nächste Anhörung.

    Das nächste Treffen ist für den 16. Oktober um 14:00 Uhr angesetzt.

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    Irina Lokhvitskaya bittet das Gericht, die Gründe für das nichtöffentliche Format der Gerichtsverhandlungen zu erläutern. Der Richter verspricht, dies später zu tun.

    Der Gläubige spricht mit einer Haltung zu der Anklage.

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    Vernehmung eines Zeugen der Anklage, der bei der Hausdurchsuchung anderer Gläubiger anwesend war. Nach dem Verhör sagt er, dass er Irina Lokhvitskaya zum ersten Mal sieht.

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    Der Staatsanwalt verliest die Bände 22 und 25 des Strafverfahrens.

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    Vernehmung des Zeugen der Anklage. Sie behauptet, sie habe keine extremistischen Äußerungen des Angeklagten gehört.

    Beim Anschauen der Videos der Gottesdienste macht Irina das Gericht darauf aufmerksam, dass es keine extremistischen Handlungen oder Äußerungen dazu gibt.

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    Irina sagt vor dem Bezirksgericht Birobidschan aus. Sie erklärt, dass die in der Akte aufgezeichneten Begegnungen ausschließlich religiöser Natur sind: In einem Bekanntenkreis singen die Gläubigen religiöse Lieder, sprechen gemeinsame Gebete, hören christliche Predigten, diskutieren über biblische Themen wie "Vergib einander", "Hast du Zorn oder vergibst du?", "Wie zeige ich Klugheit und Liebe?", "Stärken Sie die Spiritualität, indem Sie Liebe zeigen", etc.

    Der Gläubige merkt an: "Die Bibel ermutigt einen Christen, ein Friedensstifter zu sein – einer, der Frieden sucht und ihn unterstützt, wo es keinen gibt. Wenn ich von Gott lerne, versuche ich, das Gute in den Menschen zu sehen, anstatt nach Fehlern zu suchen. Diese Haltung hilft mir, Menschen unabhängig von ihrem Glauben und ihrer Nationalität zu respektieren. Mein Leben und mein Handeln sind ausschließlich friedlich."

    Die Absurdität der Vorwürfe betont Irina: "Ich habe viele Freunde. Stellen Sie sich vor, wir sind seit 27 Jahren befreundet, treffen uns, kommunizieren, aber jetzt sagt die Staatsanwaltschaft, dass wir jegliche Kommunikation einstellen müssen, keine Gäste einladen, nicht über spirituelle Themen kommunizieren müssen ... Wissen Sie, es ist wie bei einem Musikwissenschaftler, einem Fan klassischer Musik, dem es verboten ist, klassische Musik zu hören und darüber zu sprechen. Das ist psychische Gewalt ... Der Vorwurf selbst lautet religiöse Diskriminierung. Alle Bürger sind gleich, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung. Jemand besucht jeden Sonntag den Tempel, jemand trägt die Attribute des Glaubens auf seinem Körper, jemand betet mehrmals am Tag auf einem Teppich, so dass sich jeder auf seine Weise zu seiner Religion bekennt. Als Zeuge Jehovas bekenne ich mich zu meiner Religion, indem ich die Bibel studiere, mit anderen darüber spreche und versuche, in Harmonie mit dem zu leben, was in der Bibel geschrieben steht."

    In den Merkmalen des Angeklagten aus den Akten heißt es, Irina sei eine konfliktfreie, ruhige und ausgeglichene Person, die nicht mit Personen mit antisozialer Orientierung kommuniziere und wiederholt für gute Arbeit ausgezeichnet worden sei.

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    Debatte der Parteien. Der Staatsanwalt beantragt für Irina Lokhvitskaya eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren mit Freiheitsbeschränkung für 2 Jahre mit der Auflage, ihren ständigen Wohnsitz nicht zu wechseln und die Stadt nicht ohne Vorankündigung zu verlassen sowie 2 Mal im Monat zur Registrierung zu erscheinen.

    Wegen der Ferien des Richters wird die Debatte auf den 8. Juli verschoben.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte der Parteien erklärt die Gläubige, dass sie die Ideen des Extremismus nicht akzeptiert. Das Gericht habe keine Beweise für Vorwürfe illegaler Aktivitäten von Irina vorgelegt, sagt ihr Anwalt.

    Bei der nächsten Versammlung wird die Gläubige ihr letztes Wort sprechen. Am selben Tag kann das Urteil verkündet werden.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2

    Richterin Vasilina Bezotecheskikh befindet Irina Lokhvitskaya für schuldig, an den Aktivitäten einer verbotenen Religionsgemeinschaft teilgenommen zu haben. Der Gläubige wurde zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsberaubung verurteilt.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets bestätigt die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gegen Irina Lokhvitskaya. Die Verurteilung zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    In Wladiwostok bestätigt das 9. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit das Urteil gegen Irina Lokhvitskaya.

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