Der Fall A. Lokhvitskaya in Birobidschan

Fallbeispiel

Das Leben von Anna Lokhvitskaya, einer Nähtechnikerin, änderte sich im Sommer 2019 dramatisch, als ihr Mann Artur wegen biblischer Gespräche mit Freunden angeklagt wurde. Am 6. Februar 2020 eröffnete der FSB-Ermittler Dmitri Jankin ein Strafverfahren gegen Anna selbst und fünf weitere Einwohner von Birobidschan wegen des Verdachts der Beteiligung an extremistischen Aktivitäten. Der Gläubige wurde beschuldigt, “zusammen mit anderen über Skype die Bibel studiert” zu haben. Die Anhörungen vor dem Bezirksgericht Birobidschan fanden hinter verschlossenen Türen statt. Während der Debatte beantragte der Staatsanwalt, Anna zu 4 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen, gefolgt von Haftstrafen für weitere 2 Jahre. Am 20. Juli 2021 verurteilte Richterin Vasilina Bezotecheskikh, die auch Fälle gegen 3 weitere gläubige Frauen (darunter Annas Schwiegermutter) verhandelte, Lokhvitskaya zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Am 16. Dezember 2021 bestätigte das Gericht der Jüdischen Autonomen Region dieses Urteil.

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    D. Yankin, ein leitender Ermittler und Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, leitet 6 Strafverfahren wegen Glaubens gegen 6 Frauen gleichzeitig ein: die 57-jährige Irina Lokhvitskaya, die 26-jährige Anna Lokhvitskaya, die 26-jährige Tatyana Sholner, die 35-jährige Tatyana Zagulina, die 40-jährige Anastasia Guzeva und die 41-jährige Nataliya Kriger . Alle sechs Frauen werden nach Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Nach Angaben der Ermittler nahmen sie die Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan wieder auf, die 2016 aufgelöst wurde, sowie das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland. (Früher waren die Angeklagten in dem Strafverfahren nach ähnlichen Artikeln die Ehemänner von Natalia Krieger, Tatjana Zagulina und Anastasia Guzeva - Waleri Krieger, Dmitri Zagulin und Konstantin Guzev. Und Irina und Anna Lokhvitsky wurden nach ihrem Sohn und Ehemann Artur Lokhvitsky strafrechtlich verfolgt.)

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    Der FSB-Ermittler D. Yankin leitet ein weiteres Verfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen den 44-jährigen Andrej Gübin ein. Am selben Tag eröffnete I. Fjodorow, ein leitender Ermittler der FSB-Ermittlungsabteilung, ein ähnliches Verfahren gegen den 55-jährigen Oleg Postnikow. (Insgesamt wurden 19 Strafverfahren gegen 22 Gläubige in der Stadt eingeleitet.)

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    Der leitende Kriminalist der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das jüdische Autonome Gebiet D. Jankin unterzeichnet ein Dekret über die Anklage von Anna Lokhvitskaya als Angeklagte im Strafverfahren Nr. 12007990001000002. In dem Urteil heißt es, dass Lokhvitskaya religiös aktiv war, "direkt aktiv an der illegalen religiösen Veranstaltung der Zeugen Jehovas in Form einer Versammlung der Versammlung teilnahm" und gemeinsam mit anderen die Bibel studierte, wobei sie zu diesem Zweck das Skype-Programm nutzte.

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    Der leitende forensische Ermittler D. S. Yankin beschuldigt Anna Lokhvitskaya der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Für den Gläubigen wird ein Maß an Zurückhaltung in Form der Erkenntnis, nicht zu gehen, und des richtigen Verhaltens gewählt.

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    Das Bezirksgericht Birobidschanski erhält Material aus dem Strafverfahren gegen Anna Lokhvitskaya.

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    Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Vasilina Bezotecheskikh, entscheidet ohne Beteiligung der Parteien über die Anberaumung einer nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung im Strafverfahren gegen Anna Lokhvitskaya. Bemerkenswert ist, dass derselbe Richter am selben Tag ähnliche Entscheidungen in den Fällen von drei weiteren Frauen trifft. Zu ihnen gehören Irina Lokhvitskaya, Annas Schwiegermutter, sowie Natalia Kriger und Anastasia Guzeva. Alle vier Frauen sind nahe Verwandte (Ehefrau oder Mutter) von gläubigen Männern, die nach einem ähnlichen Artikel des Strafgesetzbuches angeklagt sind und deren Fälle parallel vor demselben Gericht verhandelt werden.

    Annas Fall wird hinter verschlossenen Türen, d.h. ohne Beteiligung von Medien, Zuhörern und Angehörigen verhandelt. Nach Ansicht des Richters kann eine öffentliche Anhörung des Falles zur Offenlegung gesetzlich geschützter Geheimnisse führen - personenbezogene Daten von Personen, einschließlich Minderjähriger, deren Daten in der Akte erscheinen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter vertagt sich auf den 19.10.2020.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, woraufhin Anna Lokhvitskaya ihre Ablehnung zum Ausdruck bringt. Der Richter nimmt die Haltung zur Anklage des Angeklagten zu den Akten.

    Die Befragung der Zeugen beginnt. Das Zeugnis stammt von einem Soldaten, der als Zeuge an Durchsuchungen anderer Gläubiger aus Birobidschan teilgenommen hat. Er erklärt, dass die Durchsuchungen friedlich und ruhig verliefen, er persönlich habe an der Suche nach einem älteren Ehepaar teilgenommen.

    Schiedsrichterin: Vasilina Bezotecheskikh. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Birobidschan, Pionerskaja-Straße, 32).

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    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Eine von ihnen berichtet dem Gericht, dass ein Gläubiger in einem anderen Kriminalfall ihr befohlen habe, eine Hochzeit und ein freundschaftliches Treffen abzuhalten. Auf die Frage von Anna Lokhvitskaya, was sie zu den dem Angeklagten zur Last gelegten Daten und zu ihrer Person sagen könne, antwortet die Zeugin: "Nichts, ich kenne Sie nicht einmal."

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    Das Gericht prüft Video- und Audioaufnahmen von Gottesdiensten der Zeugen Jehovas. Anna Lokhvitskaya erklärt dem Gericht, dass das Video gewöhnliche religiöse Aktivitäten zeigt, bei denen die Gläubigen Lieder singen, beten, die Bibel studieren, lernen, zu reflektieren und die Zeit richtig zu planen. "Der Staatsanwalt will [diese Videos] als Beweise für die Anklage präsentieren, aber in Wirklichkeit entlastet es mich", sagt der Gläubige. Sie macht den Richter auch darauf aufmerksam, dass alle Aufnahmen höflich sind, es gibt keine Flüche.

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    Der Gerichtshof fügt der Akte die Entschließung des Ministerkomitees des Europarats über die Nichtvollstreckung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei.

    Eine Zeugin der Anklage, die Polizistin Yulia Zvereva, die schon vor dem Verbot für juristische Personen der Zeugen Jehovas im Jahr 2017 das Gotteshaus und die Versammlungen der Gläubigen in Birobidschan besuchte, wird vernommen. Auf die Frage von Lokhvitskaya, wo sich Zvereva zu den dem Gläubigen zur Last gelegten Ereignissen aufgehalten habe, antwortet die Zeugin, dass sie bei der Arbeit gewesen sei. Zvereva erklärt auch, dass sie sich nur Videos von gemeinsamen Treffen von Gläubigen in der FSB-Abteilung angesehen habe. Sie gibt zu, dass sie von Lokhvitskaya keine Aufrufe zu Völkermord oder Gewalt aus religiösen Gründen gehört hat, ebenso wenig wie Behauptungen über die Überlegenheit einer Person über eine andere aufgrund ihrer Religion.

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    Anna Lokhvitskaya stellt den Antrag, die Aussage der Zeugin Zvereva, die während der Vernehmung durch den Ermittler gemacht wurde, für unzulässig zu erklären. Der Richter erklärt, dass er diesen Antrag bei der Urteilsfindung berücksichtigen wird.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Der Staatsanwalt erklärte, dass "die Korrektur von Anna Alexandrowna Lokhvitskaja ohne Isolierung von der Gesellschaft unmöglich ist". Er verlangt von ihr 4 Jahre Verbüßung einer Haftstrafe in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, gefolgt von Auflagen für 2 Jahre: ihren ständigen Wohnsitz nicht ohne Erlaubnis einer spezialisierten Stelle zu wechseln, 2 Mal im Monat bei der Kriminalinspektion zu erscheinen, um ihr Verhalten zu überwachen.

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    Anna Lokhvitskaya und ihr Anwalt kommen in der Debatte zu Wort. Am 19. Juli wird Anna das letzte Wort sprechen. Am selben Tag kann das Gericht das Urteil verkünden.

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    Schlussbemerkung
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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets prüft die Berufung von Anna Lokhvitskaya. Die Jury unter dem Vorsitz von Elena Pyshkina stimmt dem erstinstanzlichen Urteil zu.

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    Kassationshof Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2
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