Kirill Gushchin und seine Frau Svetlana umgeben von Freunden. Mai 2024

Juristische Siege

Gericht in Kabardino-Balkarien sprach einen Zeugen Jehovas frei, der des Extremismus beschuldigt worden war

Kabardino-Balkarien

Am 2. Mai 2024 sprach Ruslan Atakuyev, Richter am Bezirksgericht Mayskiy von Kabardino-Balkarien, Kirill Gushchin, 42, frei und befand ihn des Extremismus für nicht schuldig. Der Staatsanwalt forderte 7 Jahre Haft in einer Strafkolonie für den Gläubigen.

"Ich bin nicht schuldig", sagte Guschtschin in seinem letzten Plädoyer. "Ich genieße einfach die Freiheit, die mir Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation gewährt. Stellen Sie sich vor, in Russland wären die Fußballverbände FIFA und UEFA verboten und als extremistisch eingestuft worden. Werden sie aufhören, in Russland Fußball zu spielen? Oder eine Gruppe von Menschen, die sich versammelt haben, um Fußball zu spielen, egal ob Erwachsene, Kinder, Männer oder Frauen, sie werden bereits Extremisten sein und auf den Feldern gejagt werden?"

Die Strafverfolgung von Kirill Guschtschin begann im Mai 2020, als das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen ihn wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnete. Maskierte Sicherheitskräfte mit Maschinengewehren hielten den Gläubigen fest, als er zur Arbeit gehen wollte. Unter ihnen befand sich auch der FSB-Offizier Sergej Svetikov, dem wiederholt vorgeworfen wurde, operatives Material gefälscht zu haben. Bei der Durchsuchung wurden in Guschtschins Haus auch Veröffentlichungen gefunden, die auf der Liste der extremistischen Literatur standen.

Im April 2021 wurde Kirill in einem zweiten Anklagepunkt wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Ein neues Strafverfahren gegen Kirills Ehefrau, Swetlana Guschtschina, wurde von diesem Fall getrennt. Die Vorwürfe gegen beide stützen sich auf die Aussage einer geheimen Zeugin "Filatova", die heimlich Tonaufnahmen von friedlichen Gottesdiensten gemacht hat, bei denen nichts Extremistisches passiert ist.

Dies ist nicht der erste Freispruch von Zeugen Jehovas aus Kabardino-Balkarien, denen Extremismus vorgeworfen wird. Zuvor hatte das Kassationsgericht Jurij Zalipajew von Mayskiy freigesprochen , und der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien hob die Verurteilung von Arkadya Akopyan aus Prokhladniy auf und beendete das Verfahren in seinem Fall.

Russische Gerichte sprachen auch die Baschenows, Iwan Sorokin und Andrej Schukow, Dmitrij Barmakin, Alexej Chabarow und drei Gläubige aus der Region Swerdlowsk frei, aber diese Entscheidungen wurden später aufgehoben.

Fall Gushchin in Mayskiy

Fallbeispiel
Im Mai 2020 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Kirill Gushchin, einen friedlichen Familienvater aus der Stadt Mayskiy, wegen seines Glaubens. Die Sicherheitskräfte führten eine Reihe von Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der Gläubigen durch. Am frühen Morgen brachen sie in Häuser ein, legten verbotene Publikationen an und gingen gewaltsam gegen ihre Familienangehörigen vor. Etwa ein Jahr später wurde ein weiteres Verfahren gegen Kirill Guschtschin eröffnet, diesmal wegen “Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation”, wie die Sicherheitskräfte die Gespräche von Gläubigen über die Bibel nennen. Später wurde das Verfahren gegen Kirills Frau Swetlana und 4 weitere friedliche Frauen vom Fall Guschtschin in ein separates Verfahren ausgegliedert. Im Juni 2021 ging Gushchins Fall vor Gericht. Bei den Anhörungen wurde deutlich, dass die Vernehmung der Religionswissenschaftlerin Larisa Astakhova, die dem Fall zugrunde lag, von ihr mit “der Ersetzung objektiver Begriffe durch ihre eigene Meinung” durchgeführt wurde. Im Mai 2024 sprach das Gericht den Gläubigen frei.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Maysky
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "ergriff er aktive Handlungen, die sich in der Durchführung von Gottesdiensten ausdrückten, die in der aufeinanderfolgenden Aufführung von Liedern bestanden ... und Gebete zu Jehova Gott."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002830005000024
Eingeleitet:
7. Mai 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung Maysky der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Kabardino-Balkari
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2024 (1-2/2023; 1-7/2022; 1-128/2021)
Gericht:
Майский районный суд Кабардино-Балкарской Республики
Richter:
Руслан Атакуев
Fallbeispiel